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   LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94   

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https://dejure.org/1995,12652
LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94 (https://dejure.org/1995,12652)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.1995 - 9 Sa 887/94 (https://dejure.org/1995,12652)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 9 Sa 887/94 (https://dejure.org/1995,12652)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 zu II 4. der Gründe).

    Entscheidend für den Kündigungsgrund mangelnde persönliche Eignung in Abs. 4 Nr. 1 EV ist, ob sich aus der bisherigen Lebensführung und der Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Vergangenheit durchgreifende Bedenken dafür ergeben, daß der Arbeitnehmer künftig in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber der Öffentlichkeit glaubwürdig eine rechtsstaatliche Verwaltung vertreten kann (so BAG vom 13. Oktober 1994, aaO.).

    Zur Darlegungs- und Beweislast gelten auch insoweit die allgemeinen Grundsätze (dazu BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 aaO.).

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 269/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Während eine außerordentliche Kündigung nach Abs. 5 Nr. 1 EV voraussetzt, daß der Arbeitnehmer durch eigene Entscheidungen vorsätzlich gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat (dazu BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 269/93 - zu B II 3. a) der Gründe) genügt für eine ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung nach Abs. 4 Nr. 1 EV die nicht nur untergeordnete Mitwirkung an Verwaltungsverfahren, deren Form und Inhalt den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zuwiderliefen.

    b) Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 269/93 -) ist bei der näheren Bestimmung des Inhalts der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit davon auszugehen, daß der Zweck des Staates auf die Schaffung und Erhaltung einer materiell gerechten Ordnung gerichtet sein muß, daß demzufolge alle Zweige der Staatsgewalt der Herrschaft des Rechts im materiellen Sinne unterworfen sind.

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Zur Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung nach Abs. 4 Nr. 1 EV sind auch im Rahmen der Einzelfallprüfung Unterhaltsverpflichtungen nicht von Belang (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 zu B II 4.d) der Gründe).
  • EuGH, 29.03.1979 - 118/77

    ISO / Rat

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Diese Anordnung sowie die Ordnung Nr. 118/77 vom 8. März 1977 (abgedruckt in Lochen/Meyer-Seitz, aaO., S. 371 ff.) zeigen die Unmenschlichkeit des Ausreiseverfahrens der ehemaligen DDR und machen deutlich, daß Personen, die in Positionen, wie sie der Kläger zuletzt innehatte, mitgewirkt haben, an der Durchsetzung dieses Unrechts erheblichen Anteil hatten.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
    Auszug aus LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Nach Artikel 20 Abs. 1 EV gelten für die Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zum Zeitpunkt des Beitritts die in der Anlage I zum Einigungsvertrag vereinbarten Übergangsregelungen (dazu BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 274/93 - zu B II der Gründe).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 502/93
    Auszug aus LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Mit der Versetzung des Klägers von der Verwaltung des Stadtbezirks S der beklagten Stadt L in das O der Beklagten zum 01. Februar 1991 wurde kein neues Arbeitsverhältnis zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber begründet (zu den Rechtsfolgen eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zu einem öffentlichen Arbeitgeber, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis zu einem öffentlichen Arbeitgeber bestanden hat, vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 502/93), sondern nur der Beschäftigungsbereich geändert.
  • BAG, 12.12.1996 - 8 AZR 219/95
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1995 - 9 Sa 887/94 - aufgehoben.
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